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Kultur und Bildung
Berufsschule
Zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb bildet die Berufsschule das "duale System". Sie hat die Aufgabe, die
erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse zu vermitteln und die fachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten für
den jeweiligen Beruf zu vertiefen. Außerdem fördert sie die Allgemeinbildung. Die Ausbildung umfasst eine
einjährige Grundstufe und eine darauf aufbauende, mindestens einjährige Fachstufe. Die Schulpflicht dauert
grundsätzlich 12 Schuljahre. Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz
oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem er das 21.
Lebensjahr vollendet, davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht
endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Die Berufsschule verleiht nach bestandener
Abschlussprüfung den Berufsschulabschluss und unter bestimmten Voraussetzungen einen mittleren Schulabschluss.
Förderschulen (Sonderschulen)
Die Förderschulen erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die behindert oder von
Behinderung bedroht, krank oder vorübergehend in ähnlicher Weise in ihrem Leistungsvermögen
beeinträchtigt sind. Sie erfüllen diese Aufgabe in eigenen Schulen für Behinderte, in Schulen für
Kranke, in schulvorbereitenden Einrichtungen, durch mobile Sonderpädagogische Dienste zur Unterstützung
förderbedürftiger Schüler in allgemeinen Schulen, durch mobile Sonderpädagogische Hilfe in
Kindergärten und durch pädagogische, interdisziplinäre Frühförderung. Soweit es die Art der
Behinderung oder Erkrankung zulässt, vermitteln die Förderschulen Abschlüsse wie die vergleichbaren
allgemeinen Schulen.
Grundschule
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder, die keine Förderschule besuchen, Pflicht. Aufgenommen werden
Kinder, die am 30. Juni des Aufnahmejahres sechs Jahre alt sind bzw. auf Antrag der Eltern auch Kinder,
die bis zum 30. September des Aufnahmejahres das sechste Lebensjahr vollenden. Wer bis zum 31.
Dezember des Aufnahmejahres dieses Alter erreicht, kann vorzeitig aufgenommen werden, sofern die
Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag stellen und die Entwicklung des Kindes gewährleistet, dass es
den Unterricht erfolgreich besuchen kann.
Gymnasium
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 13. Es vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, die für ein
Hochschulstudium vorausgesetzt wird und schafft zusätzliche Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung
außerhalb der Hochschule. Das Gymnasium baut auf der Grundschule auf, schließt mit der Abiturprüfung
ab und verleiht die allgemeine Hochschulreife, die dazu berechtigt, alle Studiengänge an einer wissenschaftlichen
Hochschule oder Fachhochschule zu wählen. Der Übertritt an ein Gymnasium erfolgt in der Regel nach der
Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, ist aber auch nach der Jahrgangsstufe 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 der Haupt-
bzw. Realschule möglich. Wer die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erfolgreich besucht hat, erhält
im Jahreszeugnis den Vermerk, dass er die Oberstufenreife erlangt hat. Damit wird gleichzeitig auch ein mittlerer
Schulabschluss verliehen.
Hauptschule
Die Hauptschule baut auf der Grundschule auf und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und, soweit Mittlere-Reife-Klassen
in der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch die Jahrgangsstufe 10. Der Unterricht erfolgt
in anschaulicher und praxisbezogener Weise. Jeder Schüler, der die Jahrgangsstufe 9 mit Erfolg besucht
hat, erhält das Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss. Voraussetzung hierfür ist ein
Notendurchschnitt von 4,00 aus allen Vorrückungsfächern (alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer,
ohne Sport), wobei höchstens in drei Fächern eine schlechtere Note als 4 erzielt werden darf
(1 * Note 6 = 2 + Note 5). Wer sich am Ende des Schuljahres erfolgreich der "besonderen Leistungsfeststellung"
unterzieht, erhält den qualifizierenden Hauptschulabschluss.
Kindergärten
Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ganztägig oder für einen Teil des Tages
aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden. Ein Kindergarten in einem Kinderheim
zählt nur dann als eine selbständige Einrichtung im Sinne der Mehrzweckeinrichtungen, wenn im Kindergarten andere
Kinder betreut werden als im Kinderheim.
Kinderhorte
Einrichtungen, in denen Kinder im schulpflichtigen Alter vor oder nach der täglichen Schulzeit aufgenommen sowie
pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden.
Realschule
Die Realschule vermittelt eine breite allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie baut auf der Grundschule auf. Zum
Ende des Schuljahres 1999/2000 umfasste die Realschule die Jahrgangsstufen 7 bis 10; in Zukunft die Jahrgangsstufen 5 bis
10 und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung den Realschulabschluss. An der Realschule können ab der
7. Jahrgangsstufe drei verschiedene Ausbildungsrichtungen eingerichtet werden. Sie setzen verschiedene
Schwerpunkte im Unterricht, und zwar die Ausbildungsrichtung I im
mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich, die Ausbildungsrichtung II im wirtschaftlichen
Bereich und die Ausbildungsrichtung III im fremdsprachlichen Bereich, die durch weitere Schwerpunkte im
musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen und sozialen Bereich ergänzt werden kann. Der Eintritt in die
Realschule erfolgt in der Regel nach der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, ist aber auch nach der
Jahrgangsstufe 5, 6, 7, 8 oder 9 der Hauptschule bzw. des Gymnasiums möglich.
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