![]() | |
![]() |
VerkehrAckerschleppersind Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt sind.Kraftfahrzeuganhängersind nichtselbstfahrende Straßenfahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt sind, hinter Kraftfahrzeugen gezogen zu werden, mit Ausnahme von betriebsuntüchtigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Sattelanhänger dagegen sind einbezogen.Kraftfahrzeugbesatzauch Kraftfahrzeugdichte genannt, dokumentiert die Anzahl der Kraftfahrzeuge jeKraftfahrzeugbestandZum Kraftfahrzeugbestand zählen alle im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Kraftfahrzeuge undKraftfahrzeugeKraftfahrzeuge sind Straßenfahrzeuge mit maschinellem Selbstantrieb. Je nach der Anzahl der Spuren unterscheidet man Kraftwagen (zwei- oder mehrspurig) und Krafträder (einspurig).Kraftomnibussesind Nutzkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr alsKrafträderKrafträder sind zwei und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Hierzu zählen versicherungsfreie Krafträder mit Versicherungskennzeichen (Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge) und zulassungspflichtige Krafträder mit amtlichem Kennzeichen (Kraftrad mit und ohne Beiwagen und dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge).Lastkraftwagensind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung nur zum Transport von Gütern oder Sachen im eigenen Nutzraum, auf eigener Ladefläche oder mit eigener Vorrichtung geeignet und bestimmt sind.MotorisierungsgradDer Motorisierungsgrad dokumentiert, wie viele Einwohner sich ein Kraftfahrzeug "teilen müssen". Im Gegensatz hierzu benennt der Kraftfahrzeugbesatz, auch Kraftfahrzeugdichte genannt, wie viele Kraftfahrzeuge aufNeuzulassungenUnter einer Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines fabrikneuen Fahrzeugs zu verstehen, das in Deutschland ein amtliches Kennzeichen erhalten hat und somit berechtigt ist, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Es handelt sich hier also nicht um Fahrzeuge, die bereits im Ausland eine Straßenzulassung hatten, oder um solche, die in Deutschland schon registriert waren und aus dem Bestand gelöscht wurden.Personenkraftwagensind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen einschließlich ihres Reisegepäcks geeignet und bestimmt sind und die höchstens neun Sitzplätze einschließlich Fahrersitz enthalten.Regensburger VerkehrsverbundAuf der politischen Ebene haben Stadt und Landkreis Regensburg schon 1981 eine öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft Verkehrsverbund Regensburg gegründet. Diese Arbeitsgemeinschaft legt den Leistungsumfang für den ÖPNV im Nahverkehrsraum Regensburg fest und trägt für die Abdeckung des entstehenden Aufwanddeckungsfehlbetrages Sorge.
In der koordinierenden Ebene wurde am In der ausführenden Ebene gibt es öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die im Verbundraum den ÖPNV betreiben. Sie sind durch Kooperations-, Verkehrsbedienungs- und Betriebsleistungsverträge mit dem RVV, bzw. der GFN, verbunden und erbringen die Verkehrsleistung im Auftrag des RVV. Seit 1991 ist der Schienenverkehr, der das Verbundgebiet durchquert, durch einen Assoziierungsvertrag mit der Deutschen Bahn AG (DB) mit dem Verbundtarif nutzbar. Weitere Verträge bestehen mit den Landkreisen Cham, Kelheim, Neumarkt und Schwandorf. Sattelzugmaschinensind Zugmaschinen, die eine besondere Vorrichtung zum Mitführen von Sattelanhängern haben, wobei ein wesentlicher Teil des Gewichts des Sattelanhängers von der Sattelzugmaschine selbst getragen wird.SchadstoffgruppenDie Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den einzelnen Schadstoffgruppen ergibt sich aus den Schlüssel-Nummern des Fahrzeugscheins. Die Zuweisung des Kraftfahrzeugs in eine bestimmte Schadstoffgruppe spielt bei der Bemessung der Höhe der Kraftfahrzeugsteuer eine wichtige Rolle.Zugmaschinensind Nutzkraftwagen, die ausschließlich oder überwiegend zum Mitführen von Anhängefahrzeugen bestimmt sind. |